Investitionskostenförderung U3
Das Land gewährt den Kreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage eines mit ihnen jeweils abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (Anlage). Diese Mittel sind für Investitionen zur Erhöhung des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren zu verwenden.
Gefördert werden zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren erforderliche Investitionen in Krippengruppen und altersgemischten Gruppen der Kindertageseinrichtungen sowie für neu geschaffene Kindertagespflegestellen.
Informationen finden Sie hier:
Link zur Landesrichtlinie:
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms U 3 Ausbau und des Bundesinvestitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" für Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der kreisfreien Städte (U 3-Investitionsförderrichtlinie)
Ausbau Ü3 Übersicht (15 kB)
Verwendungsnachweis Bundesmittel (26 kB)
Antragsvordruck Bundesmittel (14 kB)
Förderung von Investitionen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms (7,9 kB)
Ansprechpartnerin




