Jugendarbeit

- Quelle: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Bereich der Jugendhilfe.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde findet sich ein vielfältiges Angebot offener und verbandlicher Jugendarbeit.
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
Zu den gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB VIII gehören:
- Förderung der Jugendarbeit (§ 11)
- Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12)
- Jugendsozialarbeit (§ 13)
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14)
Ihre Ansprechpartnerin:
Kristina König
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat einige Aufgaben aus dem Bereich der Jugendarbeit zur Durchführung an den Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e. V. übertragen
Förderung der Jugendarbeit nach den Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Organisation und Abwicklung des Jugendferienwerks gemäß der Richtlinie des Landes
Bearbeitung der Anträge auf Verdienstausfall bei Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit gemäß der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein
Der KJR bearbeitet außerdem auch Anträge auf Ausstellung einer JULEICA - sowohl für Cardersatz als auch für Erst- und Neuausstellung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des
KJR Rendsburg-Eckernförde e. V..
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Sie ist vor allem Voraussetzung für eine finanzielle Förderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt unten.
Ihr Ansprechpartner:
Jens Nowigk
Infoblatt - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Antrag zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Hier finden Sie gesetzliche Grundlagen und Wissenswertes zum Thema als Download:
Gesetzliche Grundlagen:
SGB VIII
Jugendfördergesetz JuFöG
Jugendschutzgesetz JuSchG
Jugendferienwerksrichtlinie
Juleica-Richtlinien
Anerkennungsrichtlinien
Förderungsgrundsätze für die Jugendarbeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde




