Schwangeren-/ Konfliktberatung

Sozialer Dienst

Frau Regina Bach
Tel.: 0 43 31 / 202 - 224
Fax: 0 43 31 / 202 - 565
E-Mail: schwangerenberatung(at)kreis-rd.de und
mutter-kind-stiftung(at)kreis-rd.de

Sprechzeiten:
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Schwangerschaftskonfliktberatung
Frauen, die ungewollt schwanger sind, können unter bestimmten Umständen einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Voraussetzung hierfür ist das Aufsuchen einer staatlich anerkannten Beratungsstelle. Das Gesundheitsamt in Rendsburg ist Betreiber einer Beratungsstelle.

Lesen Sie hierzu auch unser Merkblatt.

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" will Frauen helfen, die durch eine Schwangerschaft in eine Notlage geraten sind. Der Antrag für Mittel aus der Bundesstiftung sollte bis zur 20. Schwangerschaftswoche gestellt werden. Später gestellte Anträge können nur noch berücksichtigt werden, wenn die Notlage erst dann eingetreten ist, z. B. durch plötzliche Arbeitslosigkeit.

Die Bundesstiftung leistet keine relgelmäßigen Zahlungen zum Lebensunterhalt, sondern gibt Beihilfen im Falle einer finanziellen Notlage. Die Bewilligung der Hilfe ist abhängig vom Einkommen und richtet sich im Einzelfall in der Höhe nach den Erfordernissen. Ein Rechtsanspruch auf die Mittel aus der Stiftung besteht nicht. Eine Unterstützung durch die Stiftung darf nur gewährt werden, wenn Hilfe auf andere Weise nicht möglich ist, oder nicht ausreicht. Darum sollten Sie vor der Anftragstellung prüfen, ob ein Rechtsanspruch auf andere Hilfen besteht.

Hilfeempfängerinnen, die Leistungen nach Hartz IV beziehen, haben Anspruch auf Beihilfen durch die Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE). Sollten die von der Arbeitsgemeinschaft bewilligten Mittel nicht ausreichend sein, kann die Bundesstiftung ergänzende Hilfe leisten.

Es können finanzielle Unterstützungen gewährt werden für:

  • Umstandskleidung
  • Erstausstattung des Kindes
  • Wohnung und Einrichtung für das Kind (Möbel)
  • Weiterführung des Haushaltes (bei gesundheitlichen Schwierigkeiten)
  • Betreuung des Kleinkinds
  • Fortlaufende Leistungen
  • vorübergehende auswärtige Unterbringung vor und / oder nach der Geburt
  • Sonstige Hilfen

Die Vergabe von Mitteln aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" erfolgt unter anderem über unseren sozialen Dienst.

Sie können sich an uns wenden, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde haben.
Außerdem gibt es folgende Beratungsstellen:

Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien und Lebensfragen des
Diakonischen Werkes

Prinzenstr. 9 - 13
24768 Rendsburg
Tel.: 0 43 31 / 69 63 00

Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien und Lebensfragen des
Diakonischen Werkes

Langebrückstraße 13
24340 Eckernförde
Tel.: 0 43 51 / 59 25

Pro familia Beratungsstelle
Mühlenstr. 3
24768 Rendsburg
Tel.: 0 43 31 / 14 99 34

Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen
KIK Rendsburg-Eckernförde
Rathausmarkt 2
24340 Eckernförde
Tel. 04351 - 3570
Fax 04351 - 2508