Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für allein erziehende Elternteile, die keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil für das bei ihnen lebende Kind bekommen.

Unterhaltsvorschuss wird für ein Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, höchstens aber für 72 Monate, gezahlt.

Voraussetzungen:

  • der Familienstand des allein erziehenden Elternteils ist ledig, dauernd getrennt lebend, geschieden oder verwitwet
  • das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • der Wohnsitz des Kindes liegt im Kreis Rendsburg-Eckernförde
  • das Kind erhält keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bzw. keine ausreichende Halbwaisenrente.

Verheirateten Elternteilen, die nicht dauernd getrennt leben, steht die Leistung nicht zu. Auch dann nicht, wenn der Ehepartner selbst nicht der andere Elternteil des Kindes ist.

Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen; Antragsvordrucke können telefonisch angefordert werden.

Ihre Ansprechpartner

Unter folgenden Telefonnummern finden Sie Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Tätigkeit der Unterhaltsvorschusskasse. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Nachnamen des unterhaltsberechtigten Kindes:

SachbearbeiterTelefon (04331)ZimmerZuständigkeitsbereich
Frau Rathje202 - 308334A, Haa-Hap, S
Frau Quint202 - 415331B-G
Frau Schleth202 - 606333Har-Hz, Sch
Frau Lorenz202 - 416334P-R
Frau Wehnke202 - 419333I-O
Frau Peetz202 - 414330

St-Z

Hinweis

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir entsprechende Antragsvordrucke an dieser Stelle nicht zum Herunterladen bereitstellen. Die individuelle Bearbeitung bei jeder Antragstellung erfordert umfassende Kenntnisse des „Einzelfalles“, die unsere Mitarbeiterinnen gern persönlich mit Ihnen abstimmen möchten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, vorab einen Besprechungstermin fernmündlich zu vereinbaren. Damit werden Wartezeiten für Sie vermieden.

In unserem Fachdienst liegen auch Unterlagen und Broschüren (Informationen über Ansprechpartner, Anschriften und Tel-Nr.) zu weiteren Hilfen für Eltern und Kinder aus.