Amtsvormundschaften, Pflegschaften
Amtsvormundschaften
Mit Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt kraft Gesetzes Vormund, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes minderjährig ist und für das Kind keine anderweitige gesetzliche Vertretung besteht.
Daneben kann das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund bestellt werden, wenn das Kind oder der Jugendliche überhaupt nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern des Kindes in den betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Kindes nicht berechtigt sind.
Beispiele für die Anordnung einer Vormundschaft:
- bei Entzug des elterlichen Sorgerechts durch das Familiengericht
- bei Tod der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils
- bei Ruhen der elterlichen Sorge
- bei Verhinderung der Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge
Pflegschaften
Steht eine geeignete Einzelperson nicht zur Verfügung, so kann das Jugendamt durch das Familiengericht zum Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn die Eltern des Kindes an der Besorgung einzelner Angelegenheiten verhindert sind. Die Pflegschaft kann die unterschiedlichsten Aufgaben zum Inhalt haben, kann auf Dauer oder für einzelne Rechtshandlungen angelegt sein. Innerhalb des Wirkungskreises der Pflegschaft übernimmt der Pfleger die rechtliche Vertretung des Kindes.
Beispiele für die Anordnung einer Pflegschaft:
- Anfechtung einer Vaterschaft
- Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- Zustimmung zu medizinischen Eingriffen und/oder Behandlungsmethoden
- Regelung von vermögensrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Schenkungen, Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten
Weitere Auskünfte zu den Pflegschaften und Vormundschaften erhalten Sie bei den Amtsgerichten. Im Jugendamt stehen als Ansprechpartner zur Verfügung:
| Frau Petersen | 04331 / 202-196 |
| Herr Thon | 04331 / 202-417 |
| Frau Looft | 04331 / 202-413 |
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde möchte versuchen, das Ehrenamt des Vormundes und Pflegers für Kinder wieder mehr in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu bringen und ist daher bemüht, für dieses Ehrenamt wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger zu finden, die bereit sind, sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
Sollten Sie Interesse an der Übernahme einer Vormundschaft oder Pflegschaft haben, setzen Sie sich bitte mit den o. g. Mitarbeitern des Jugendamtes in Verbindung.




