Heimaufsicht
Die Aufsichtsbehörde im Sinne des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (bisher Heimaufsicht) des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist u. a. zuständig für den Schutz der Interessen und Bedürfnisse von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung, die in einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben.
Einrichtungen im Kreisgebiet
Der vdek-
Pflegelotse ist eine einfach zu bedienende Suchmaschine im Internet und hilft bei der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung im gesamten Bundesgebiet. Sie finden Informationen u. a. über Größe, Kosten, Ausstattung, besondere Versorgungsformen, Lage, Anschriften sowie vorliegende Transparenzberichte mit Noten der Einrichtungen.
Die Aufsichtsbehörde informiert und berät Bewohner, Angehörige, Betreuer sowie die Einrichtungsbetreiber und deren Mitarbeiter.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Einrichtungen. Bei den mindestens einmal im Jahr stattfindenden routinemäßigen oder anlassbezogenen Prüfungen wird darauf geachtet, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und dass die Einrichtungen ihren Verpflichtungen und Aufgaben gegenüber den Bewohner/innen nachkommen. Dazu gehört u. a.
- die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Bewohner/innen
- die Beachtung der Bewohnerrechte
- die Ausstattung, Zustand und Gestaltung der Räumlichkeiten
- die Tages- und Arbeitsablaufgestaltung
- die qualitative und quantitative Personalbesetzung
- die Verpflegung der Bewohner/innen
- die Mitwirkung der Bewohner/innen
- die allgemeinen hygienischen Verhältnisse
Downloads:
Tätigkeitsberichte
Bericht der Heimaufsicht für die Jahre 2004 und 2005
Bericht der Heimaufsicht für die Jahre 2006 und 2007
Information zum Bericht nach § 19 Abs. 5 SbStG vom 12.03.2010
Bericht der Heimaufsicht für die Jahre 2009 und 2010
Informationen/Vordrucke für Einrichtungsbetreiber
Anzeigevordruck gem. § 15 SbStG
Eignung der Einrichtungsleitung gem. § 2 HeimPersV
Eignung der Pflegedienstleitung gem. §§ 2 u. 4 HeimPersV
Bei Fragen und Anliegen zum Thema Aufsicht wenden Sie sich bitte an den:
Fachdienst Gesundheitsdienste
Tel. 04331/202-231oder 202-444
Fax 04331/202-565
E-Mail: heimaufsicht(at)kreis-rd.de
Aufgrund der vorgenannten Aufgaben sind die Mitarbeiterinnen der Aufsichtsbehörde oftmals im Außendienst tätig. Es wird empfohlen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.




