Heimaufsicht

Die Aufsichtsbehörde im Sinne des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (bisher Heimaufsicht) des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist u. a. zuständig für den Schutz der Interessen und Bedürfnisse von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung, die in einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben.


Einrichtungen im Kreisgebiet

  • Eine Übersicht über die Pflegeeinrichtungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde finden Sie
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  • Eine Übersicht über die Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen finden Sie Leitet Herunterladen der Datei ein hier.


Der vdek-Öffnet externen Link in neuem FensterPflegelotse ist eine einfach zu bedienende Suchmaschine im Internet und hilft bei der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung im gesamten Bundesgebiet. Sie finden Informationen u. a. über Größe, Kosten, Ausstattung, besondere Versorgungsformen, Lage, Anschriften sowie vorliegende Transparenzberichte mit Noten der Einrichtungen.

Die Aufsichtsbehörde informiert und berät Bewohner, Angehörige, Betreuer sowie die Einrichtungsbetreiber und deren Mitarbeiter.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Einrichtungen. Bei den mindestens einmal im Jahr stattfindenden routinemäßigen oder anlassbezogenen Prüfungen wird darauf geachtet, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und dass die Einrichtungen ihren Verpflichtungen und Aufgaben gegenüber den Bewohner/innen nachkommen. Dazu gehört u. a.

  • die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Bewohner/innen
  • die Beachtung der Bewohnerrechte
  • die Ausstattung, Zustand und Gestaltung der Räumlichkeiten
  • die Tages- und Arbeitsablaufgestaltung
  • die qualitative und quantitative Personalbesetzung
  • die Verpflegung der Bewohner/innen
  • die Mitwirkung der Bewohner/innen
  • die allgemeinen hygienischen Verhältnisse

 

Downloads:

 

Tätigkeitsberichte

 

Informationen/Vordrucke für Einrichtungsbetreiber


Bei Fragen und Anliegen zum Thema Aufsicht wenden Sie sich bitte an den:

Fachdienst Gesundheitsdienste
Tel. 04331/202-231oder 202-444
Fax 04331/202-565

E-Mail: heimaufsicht(at)kreis-rd.de

Aufgrund der vorgenannten Aufgaben sind die Mitarbeiterinnen der Aufsichtsbehörde oftmals im Außendienst tätig. Es wird empfohlen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.