Kopfläuse
- Erwachsene Laus
Kopfläuse sind flügellose, bis 4 mm lange Insekten. Sie leben ausschließlich auf dem Menschen und saugen dessen Blut. Die Ausscheidungen der Läuse lösen Juckreiz aus, und durch Kratzen können schwere Entzündungen entstehen. Die Kopfläuse kleben ihre 1 mm großen, ovalen Eier (Nissen) vorzugsweise an den Schläfen- und den Nackenhaaren nahe der Kopfhaut fest. Die Eier sind je nach Entwicklungsstadium bräunlich-gräulich bis weißlich-glänzend. Sie lassen sich nicht so leicht wie Schuppen abstreifen und weisen auf Kopflausbefall hin. Kopfläuse sind so flink, dass sie sich im trockenen Haar meist dem Auge des Betrachters entziehen können und eher im feuchten Haar gefunden werden.
Die Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel durch engen, mitunter flüchtigen Körperkontakt, der einen Lauswechsel von einem Kopf zum anderen Kopf ermöglicht, also durch Zusammenstecken der Köpfe. Die Übertragung kann vom verlausten Banknachbarn, vom Mitglied einer Gruppe, vom Mitglied einer Fahrgemeinschaft, aber auch vom Spielkameraden außerhalb des Kindergartens und der Schule oder vom verlausten Familienangehörigen ausgehen.
Die Weiterverbreitung der Läuse erfolgt in Kindergarten und Schule auch durch eng nebeneinander hängende und liegende Kleidungsstücke oder durch Kleidertausch, wie von Mützen, Schals und Jacken.
Zum frühzeitigen Feststellen von Kopflausbefall müssen Sie in den nächsten sechs Wochen das feuchte Haupthaar Ihres Kindes, zweimal wöchentlich mit der Lupe und dem Kamm absuchen. Bei festgestelltem Kopflausbefall Ihres Kindes untersuchen Sie in den nächsten sechs Wochen das Kind auf Wiederbefall und alle weiteren Familienmitglieder auf Neubefall.
Nach Feststellen von Kopflausbefall müssen Sie sofort eine Behandlung durchführen. Dabei Nissen immer absammeln, weil sie durch die wirksamen, zugelassenen Arzneimittel nicht immer abgetötet werden und der Laie kaum zwischen lebenden oder abgetöteten oder leeren Nissen unterscheiden kann.
Sie können ein wirksames, zugelassenes Arzneimittel entweder frei oder auf ärztliches Rezept (bis zum 12. Lebensjahr) aus der Apotheke beziehen. Die Mittel enthalten Pyrethrum, Permethrin, Bioallethrin
Es gilt:
1. Behandlung mit Arzneimittel genauestens nach Packungsbeilage durchführen
(Mittel vom Haaransatz ausgehend in nicht zu nassem Haar auftragen, Gleichmäßig, nicht zu sparsam, Mittel nicht verdünnen, Einwirkzeit genau einhalten)
2. Läuse und Nissen entfernen
(nach Einwirken und Ausspülen des Arzneimittels –keine Pflegespülung!- mit Läusekamm oder Fingern absammeln.
Kopflaus vergrößert und in Orginalgröße3. Nach jeder Arzneimittelanwendung Haar 3 Tage nicht mit Shampoo waschen
4. am 5. Tag das Auskämmen mittels Läusekamm wiederholen
5. Wiederholungsbehandlung 9-10 Tage nach der Erstbehandlung
(Sind nach Wiederholungsbehandlung wirklich alle Nissen entfernt?)
6. nach weiteren 5 Tagen erneut mit Läusekamm auskämmen
Schwangere und Stillende, Säuglinge, Kleinkinder und Epileptiker sowie Allergiker, Hautkranke und Personen mit starken Kopfhautentzündungen sollten nur nach ärztlichem Rat behandelt werden.
Bei festgestelltem Läusebefall kann es u. U. ratsam sein, nicht nur das betroffene Kind, sondern auch engere Kontaktpersonen der häuslichen Gemeinschaft und des sozialen Umfeldes mitzubehandeln.
Vermeiden Sie die äußerliche Anwendung von Hausmitteln aller Art; deren Wirksamkeit ist nicht belegt. Zusätzlich angewandt könnten sie außerdem wirksame, zugelassene Mittel beeinträchtigen.
Folgende begleitende Maßnahmen im Haushalt sind absolut notwendig:
- Einlegen des Läusekamms , auch aller Kämme und Haarbürsten, in mindestens 60 °C heißes Seifenwasser über 15 Minuten und Reinigung nach jeder Behandlung
- Wechseln der Leib- und Bettwäsche, Handtücher und Oberbekleidung nach jeder Behandlung
- Reinigen der Textilien nach Art und Eignung
- Alle heiß waschbaren Textilien:
- Waschen bei mindestens 60° C
- Alle anderen Textilien:
- Aufbewahren in verschlossenem Plastiksack für 3 Tage. Das betrifft insbesodere Mützen, Schals, Jacken, Mäntel und Kuscheltiere
- Intensives Absaugen der Matratzen vor Bettenneubezug, der Polster und der Teppiche

- Nissen bei starkem Kopflausbefall
Wiederkehrender Kopflausbefall spricht am ehesten für einen Fehler bei der Behandlung bzw. bei den Begleitmaßnahmen oder für eine nicht erkannte Läusequelle in der Umgebung. Eine Resistenz gegenüber wirksamen Mitteln ist in Deutschland bisher nicht sicher bekannt.
Nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes darf die Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten oder Schule) von verlausten Personen nicht betreten werden. Dieses Verbot endet jedoch bereits am Tage nach der 1. Behandlung mit einem wirksamen, zugelassenen Mittel. Nach wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von vier Wochen ist durch einen Arzt zu bescheinigen, dass eine Weiterverbreitung ausgeschlossen ist (Attest). Jeder Kopflausbefall ist der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung zu melden.
Die Durchführung der Maßnahmen liegt alleine in Ihrer Hand. Nur wenn Sie alle Ratschläge beachten, besteht überhaupt Aussicht, die betroffenen Kinder und die Gruppen/ Klassen läusefrei zu bekommen. Dazu müssen die Untersuchungen und nötigen Behandlungen in allen Familien zeitgleich durchgeführt werden.




