Leitbild für die Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Einleitung

Bürgerinnen und Bürger des Kreises Rendsburg-Eckernförde, die aufgrund ihrer psychischen Probleme Unterstützung benötigen, können sich zur Beratung an die Hilfeplanerinnen und Hilfeplaner des Kreises wenden. Dies gilt auch für ihre gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer.

Wir Mitarbeitende des Kreises arbeiten für Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger

Am Hilfeplanverfahren sind immer zwei Mitarbeitende des Kreises beteiligt, eine Hilfeplanerin oder ein Hilfeplaner und eine Verwaltungsfachkraft. Mit der Hilfeplanerin  oder dem Hilfeplaner vereinbaren die Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger die Ziele und Hilfen. Die Verwaltungsfachkraft entscheidet nach Beratung durch die Hilfeplanerin oder den Hilfeplaner unter Berücksichtigung der Zielvereinbarung über die Hilfe.

Wir beraten die Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger ausführlich und vollständig über Hilfemöglichkeiten und Rechtsansprüche.

Wir handeln gemeinsam mit den Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern in einer Zielvereinbarung Art und Dauer der Hilfe aus.

Wir bieten den Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern an, das Protokoll über die Ergebnisse der Vorgespräche über eine mögliche Hilfe in Kopie zuzusenden. Wir händigen den Hilfeplan in der Regel sofort nach dem Gespräch in Kopie aus.

Wir entscheiden möglichst zeitnah über die Hilfegewährung. Dabei sind wir auf die Mitwirkung der Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Wir begründen jeden Bescheid verständlich und ausführlich. Auf Wunsch erklären wir unsere Entscheidung den Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern persönlich.

Wir sichern und verbessern unsere Qualität u. a. durch regelmäßige Fortbildung.

Wir Politikerinnen und Politiker des Kreises informieren uns über die Hilfeplanung und Handlungsbedarfe und lassen uns hierzu regelmäßig berichten

Wir führen gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Kreises regelmäßig mindestens einmal im Jahr Konferenzen mit den Beteiligtengruppen („Betroffenenkonferenzen“) durch.

Wir gehen fördernd, respektvoll, wertschätzend und kooperativ miteinander um

Wir Mitarbeitende des Kreises und der Leistungsanbieter sorgen für ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren in verständlicher und leichter Sprache. Wir sorgen dafür, dass niemand Angst haben muss.

Wir arbeiten aktiv an der Zielfindung und Zielerreichung mit den Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern zusammen und berücksichtigen Veränderungen.

Wir tragen dafür Sorge, dass Daten und Informationen von Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern vertraulich behandelt und nur mit deren Zustimmung weiter gegeben werden, es sei denn die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wir setzen uns für Barrierefreiheit für Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger ein

Wir wissen, dass Barrieren Menschen hindern, am Leben teilzuhaben. Barrierefreiheit soll dazu führen, dass alle Menschen gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben können.

Wir Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger definieren selbst, was eine Barriere für uns ist.

Wir gewährleisten, dass Orte für das Hilfeplangespräch leicht erreichbar sind und berücksichtigen die Wünsche der Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger zum Ort des Hilfeplangesprächs.

Wir ermöglichen einen schnellen Beginn der Hilfe, wenn dies nötig ist.

Wir sorgen dafür, dass die Ziele und Zeiträume der Hilfe für Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger keine zusätzliche Belastung darstellen.

Wir Mitarbeitende des Kreises akzeptieren und gewähren das Recht von Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern auf selbst gewählte Begleitpersonen

Wir Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Menschen unseres Vertrauens zum Hilfeplangespräch mitzunehmen.

Wir stellen die Wünsche und Bedürfnisse der Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt

Wir respektieren und fördern das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht der leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger.

Wir vereinbaren Hilfeplanziele gemeinsam und partnerschaftlich. Wir vereinbaren Hilfen in einem für alle Beteiligten angemessenen zeitlichen Umfang.

Wir Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger können – auch kurz nach einem Hilfeplangespräch – Änderungen der Hilfeplanziele wünschen und anregen. 

Wir Mitarbeitende des Kreises verändern eine bestehende Hilfe auf Wunsch von Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern mit einem fließenden Übergang.

Wir Mitarbeitende der Leistungsanbieter gewährleisten fachlich qualifizierte Hilfen. Wir gestalten die Hilfen gemeinsam mit den Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern und passen sie an deren speziellen Bedarf an

Wir achten und beachten die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen der Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger.

Wir achten die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung der Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger.

Wir gestalten unsere Hilfe so, dass sie unterstützt und zur Weiterentwicklung motiviert.

Wir gehen alle verantwortlich mit Geld um

Wir gestalten gemeinsam die passgenaue individuelle Hilfe.

Wir wissen, dass Geld nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Das berücksichtigen wir bei unseren Zielen und Entscheidungen nach dem Prinzip „So viel wie nötig“ und nicht „So viel wie möglich“.

Wir Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger können uns zeitnah und unabhängig über den Verlauf des Hilfeplanverfahrens beschweren

Wir Mitarbeitende des Kreises erleben Beschwerden als positives Instrument der Weiterentwicklung. Wir stehen bei Beschwerden für das direkte Gespräch mit der betroffenen Person zur Verfügung und suchen gemeinsam eine Lösung.

Wir weisen zusätzlich Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger frühzeitig auf die Möglichkeit hin, sich an die Beschwerdestelle wenden zu können. Dazu wird der Flyer der Beschwerdestelle ausgegeben.

Für eine Beschwerde können wir uns als Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger Unterstützung holen. Wir können uns in der Beschwerdestelle eine Person unseres Vertrauens aussuchen. Dort arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von uns mit.

Unser Leitbild ist lebendig und wird gemeinsam von uns weiterentwickelt

 

Rendsburg, den 29.03.2010