Aufgabe der Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist eine Form der Sozialhilfe und richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII). Sie soll behinderten Menschen und solchen, die von einer Behinderung bedroht sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Weiterhin soll dem behinderten Menschen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer anderen für ihn angemessenen Tätigkeit ermöglicht werden.
Ziel ist es, die Folgen der Behinderung zu mildern oder ganz abzuwenden und den behinderten Menschen zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen, so dass er ohne Leistungen der Eingliederungshilfe leben kann.




