Verfahren heilpädagogische Förderung nach SGB XII
Das Verfahren bei der Bearbeitung Ihres Antrages/Ihrer Anfrage auf Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff. SGB XII i. V. m. § 2 SGB IX und § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 54 Abs. 2 SGB IX:
Sie können heilpädagogische Maßnahmen im Vorschulalter über:
Kreis Rendsburg-Eckernförde
FD 4.1 – Eingliederungshilfen und Sozialpsychiatrischer Dienst
(derzeit) Frau Ruge
Kaiserstr. 8
24768 Rendsburg
beantragen.
Seitens Frau Ruge werden die Anträge mit der Bitte um Überprüfung an die Projektgruppe weitergeleitet. Sie als Eltern (bzw. ein Elternteil) mit Kind werden dann eingeladen. Der Einladung liegt ein Angabebogen – künftig Fragebogen – bei, den Sie bitte ausgefüllt zum Termin mitbringen, ebenso wie ggf. vorhandene medizinische und therapeutische Befundberichte. Sehr hilfreich ist es für uns, wenn diese Unterlagen bereits vor dem Termin vorliegen. Sinnvoll und hilfreich kann es ferner sein, eine Begleitperson zum Termin mitzubringen, die ggf. Ihr Kind während des Gespräches mit Ihnen bzw. Geschwisterkinder während der Untersuchung Ihres Kindes hütet.
Während der Erstvorstellung, die ca. 1 ½ - 2 Stunden in Anspruch nimmt, erfolgt eine Erhebung der hinsichtlich der Entwicklung Ihres Kindes relevanten Vorgeschichte sowie eine Überprüfung des derzeitigen Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Sie haben Gelegenheit, Fragen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu stellen und sich hinsichtlich weiterer diagnostischer, therapeutischer und pädagogischer Möglichkeiten beraten zu lassen.
Wird eine Entwicklungsretardierung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich i. V. mit einer zumindest drohenden Integrationsstörung – hier erfolgt oft noch ein Telefonat unsererseits mit dem Kindergarten – festgestellt, wird die Durchführung einer heilpädagogischen Maßnahme im Rahmen einer Stellungnahme an die Verwaltung befürwortet bzw. sollte dies nicht der Fall sein, abgelehnt. Der Verwaltung obliegt die Entscheidung über eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrages. Von der Verwaltung erhalten Sie dann als Eltern eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung über die Bewilligung/Ablehnung der Maßnahme, Förderumfang und Dauer und oft einigen Empfehlungen, die im Vorstellungstermin angesprochen wurden.
Im laufenden Förderzeitraum können ggf. auftretende wesentliche Probleme mit der für Ihr Kind zuständigen Fachkraft der Projektgruppe thematisiert werden. Wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eine Fortführung der Maßnahme beantragt, erfolgt in der Regel eine erneute Vorstellung – in Ausnahmefällen eine Beurteilung nach Aktenlage – , in der die zwischenzeitliche Entwicklung Ihres Kindes besprochen und anhand einer Untersuchung eingeschätzt wird. Dieser Termin nimmt in der Regel etwas weniger als die Erstvorstellung – ca. 1 Stunde – in Anspruch. Es wird dann fortgefahren wie nach der Erstvorstellung.




