Verfahren § 35a SGB VIII

Das Verfahren bei der Bearbeitung
ihres Antrages / einer Anfrage auf Eingliederungshilfen
nach § 35a SGB VIII / ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII

 

Nach einer Antragstellung auf Gewährung von Eingliederungshilfen findet ein Erstgespräch mit Ihnen als Eltern/Sorgeberechtigten statt. Ziel des Gespräches ist es, Ihr Anliegen zu erfassen und einen ersten Eindruck über die Situation Ihres Kindes zu erhalten. Sie haben Gelegenheit, Fragen zu stellen und werden über das weitere Verfahren informiert.

Viele der uns vorgestellten Kinder und Jugendlichen befinden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits in Kinder- und Jugendpsychiatrischer Behandlung oder nehmen die Hilfe bei einem  Psychologen oder  Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Anspruch. Liegt bereits ein Befundbericht vor, aus dem die gestellte Diagnose hervorgeht, bitten wir darum, diesen bei uns mit einzureichen. Dieser soll jedoch nicht älter als ein Jahr sein.

Liegt kein Befund eines Facharztes vor, kann auch eine Vorstellung Ihres Kindes im Kreishaus bei der zuständigen Ärztin erfolgen.

Liegt eine entsprechende psychiatrische Diagnose vor, erfolgt ein Hausbesuch durch die zuständige Sozialpädagogin. Sie gewinnt in einem Gespräch mit Ihrem Kind einen Eindruck über die Lebensbereiche des Kindes, z.B. Freizeit, Schule, die Bewältigung des Alltags und seine Stärken und Schwächen.

Sie werden in diesem Gespräch auch über mögliche ergänzende alternative, ggf. vorrangig in Anspruch zu nehmende, Hilfen informiert.

Bezieht die beantragte Maßnahme den schulischen Bereich mit ein, findet dort ggf. noch eine Verhaltensbeobachtung Ihres Kindes statt.

Gespräche  mit den behandelnden Ärzten, Therapeuten, Lehrkräften und weiteren Personen, die für Ihr Kind wichtig sind, vervollständigen die für die Bewertung notwendigen Informationen.

Abschließend erfolgt die Auswertung aller vorliegenden Informationen.

Wird keine seelische Behinderung/drohende seelische Behinderung festgestellt, erhalten Sie von der Verwaltung einen schriftlichen Bescheid.

Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Eingliederungsmaßnahme vor, erfolgt die gemeinsame Hilfeplanung. Die Bewilligung der Eingliederungshilfemaßnahme wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.