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20.05.2010

Kreis Rendsburg-Eckernförde kommt mit Maßnahmen zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens voran.

Bild - Kreis Rendsburg-Eckernförde kommt mit Maßnahmen zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens voran.

Dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ist es ein besonderes Anliegen, die Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Deshalb hatte das Bauamt im September 2009 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Wichtige Bausteine dieses Kataloges sind zwischenzeitlich umgesetzt worden und haben in Teilbereichen bereits zu positiven Effekten geführt:


 
  • Die internen Verfahrensabläufe sind vereinfacht worden. Der Prüfungsumfang insbesondere im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 LBO ist auf das nach der Landesbauordnung Erforderliche reduziert worden. Die Einhaltung der nicht zu prüfenden Vorschriften liegt damit allein in der Verantwortung der Architekten, so wie es die Landesbauordnung auch vorsieht.

  • Zur Beschleunigung der Bearbeitungszeit der unteren Wasserbehörde im Baugenehmigungsverfahren wurde gemeinsam mit den Amtsverwaltungen ein neuer einheitlicher Entwässerungsantrag entwickelt. Alle Ämter und Gemeinden sowie die Architekten sind informiert. Ab 01.06.2010 ist dieser neue Entwässerungsantrag anzuwenden.

  • Im Zusammenspiel mit internen Fachbehörden sind verbindliche Beteiligungsfristen vereinbart worden. Diese Absprachen haben mit dazu beigetragen, dass sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten der unteren Naturschutzbehörde von 17 Tagen im Jahre 2009 auf 12 Tage in den ersten 4 Monaten des Jahres 2010 und die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten der unteren Wasserbehörde im gleichen Zeitraum von 18 auf 12 Tage verkürzt haben.

  • Die Anzahl der Beteiligungsfälle des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren wurde reduziert. Der Brandschutz wird nunmehr regelmäßig nur noch bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 7 m beteiligt. Die Stellungnahmen liegen in der Regel innerhalb von 5 Tagen vor.

  • Kostenvorschüsse werden ab sofort nur noch bei Bauanträgen angefordert, bei denen die Baugenehmigungsgebühr einen Betrag von 10.000 € überschreitet. Bisher lag diese Grenze bei 2.500 €. Auch diese Maßnahme führt zu einer Vereinfachung der internen Abläufe.

  • Für Bauvorhaben im Außenbereich wird der Ausgleich, der für Eingriffe in die Natur zu erbringen ist, bei Eingriffen bis 1.000 m² regelmäßig nur noch in Form einer Ausgleichszahlung erbracht. Erst bei größeren Eingriffen wird eine verfahrensaufwändigere konkrete Ausgleichsmaßnahme gefordert.

  • Einen erheblichen Teil der Gesamtbearbeitungszeit nimmt die Nachforderung von unvollständigen Bauvorlagen in Anspruch. Um diese Nachforderungszeit zu verkürzen, wurde ein Merkblatt erstellt, das Hinweise für Architekten zur Einreichung von möglichst vollständigen Bauanträgen enthält. Dieses Merkblatt ist ebenso wie die Bauantragsformulare auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde für jedermann abrufbar.

Die Beschleunigungseffekte aufgrund dieser Maßnahmen sind spürbar und kommen in positiven Rückmeldungen von Ämtern und Gemeinden und vom Bauernverband zum Ausdruck. Anhand von Kennzahlen lassen sich die Verbesserungen derzeit noch nicht belegen.

Im Oktober 2009 wurde darüber informiert, dass die durchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit bei 53,78 Tagen für eine Baugenehmigung liegt. Binnen eines Jahres sollte eine Verkürzung der Verfahrensdauer um 20% erreicht werden.

Bei dem im Oktober 2009 genannten Wert waren die sog. Altfälle, d. h. Bauanträge, die vor dem 01.11.2008 beim Bauamt eingegangen waren, nicht berücksichtigt. Darauf wurde seinerzeit hingewiesen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Bearbeitungszeiten dieser Altfälle erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtbearbeitungszeit hatten. Der seinerzeit ermittelte Wert für die Gesamtbearbeitungszeit stellt sich als nicht belastbar dar. Daher ist ein unmittelbarer Vergleich der im Oktober 2009 ermittelten Gesamtbearbeitungszeit mit der aktuellen Gesamtbearbeitungszeit nicht möglich.

Die für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.04.2010 ermittelte durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt rund 75 Tage. Im Unterschied zu Oktober 2009 sind in diese Zahl nahezu sämtliche in diesem Zeitraum entschiedene Anträge, nämlich 700 von insgesamt 716 in diesem Zeitraum entschiedenen Fällen, eingeflossen.

Da die Maßnahmen zur Beschleunigung inzwischen greifen, sind in der praktischen Arbeit tatsächlich Beschleunigungseffekte zu verzeichnen. An dem Ziel einer weiteren nachhaltigen Verkürzung der Verfahrensdauer wird festgehalten. Die Kreisverwaltung verfolgt das Ziel, innerhalb der nächsten 2 Jahre eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von unter 50 Tagen zu erreichen.


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