Aktuelles

14.10.2009

In 53,78 Tagen zur Baugenehmigung – Untere Bauaufsichtsbehörde präsentiert einen umfangreichen Verbesserungskatalog

Nachdem die Erfassung der Bearbeitungszeiten seit dem 01.11.2008 auf Grundlage eines statischen Ergänzungsmoduls im Programm GEKOS möglich ist, wird erstmals die für den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2009 ausgewertete Statistik zu den Baugenehmigungen vorgestellt. Als Reaktion auf die Zahlen hat die Untere Bauaufsichtsbehörde einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Ziel ist es, schneller zu werden und die Bearbeitungszeiten von Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen.

In die Auswertung fließen 1455 Anträge ein, die seit dem 01.01.2009 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht und entschieden worden sind. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 53,78 Tage. Eine Differenzierung nach den verschiedenen Verfahren der Landesbauordnung wird seitens der Unteren Bauaufsicht vorgenommen. So reichen die Gesamtbearbeitungszeiten von durchschnittlich 24 Tage für die Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO bis zu 63,5 Tage für „normale“ bzw. umfängliche Baugenehmigungsverfahren nach § 67 LBO.

Das statistische Auswertungsmodul des Kreises ermöglicht auch eine Erfassung der einzelnen Arbeitsschritte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Dieses ist insofern von Bedeutung, da sich anhand dieser Auswertung Anknüpfungspunkte für Steuerungsmaßnahmen im Sinne einer Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren ermitteln lassen. So beträgt beispielsweise die eigene Bearbeitungszeit der Unteren Bauaufsicht bei den Verfahren nach § 67 LBO (Normale Verfahren) 27,7 Tage. Die Zeiten für die Nachforderung von Bauvorlagen hingegen beträgt 41,7 Tage. Die Beteiligung von internen und externen Fachstellen beträgt 33,8 Tage; hierunter fällt auch die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens, sofern das Gemeindliche Einvernehmen gesondert angefordert wird und nicht bereits bei Eingang des Antrags dem Bauamt vorliegt.

Bereits im September hat die Untere Bauaufsichtsbehörde einen umfänglichen Maßnahmenkatalog zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren erarbeitet, der nun sukzessive umgesetzt wird. Vor dem Hintergrund der langen Nachforderungszeiten hat beispielsweise der Kreis im Rahmen eines Runden Tisches mit Architektinnen und Architekten angekündigt, in Kürze Informationen zu vollständigen Bauvorlagen in Form von Merkblättern bereitzustellen. „Damit erhoffen wir uns von Beginn an vollständige Bauvorlagen, die insgesamt zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen“ so Fachbereichsleiterin Birgit Kulgemeyer. Aber auch innerhalb der Verwaltung werden derzeit die Geschäftsprozesse analysiert und optimiert, so dass sich auch die eigene Bearbeitungszeit reduzieren lässt. Die Kreisverwaltung verfolgt das Ziel, insgesamt um 20% schneller zu werden.



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