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27.07.2010

Ausbildungsplätze zum 01.08.2011: Kreisinspektoranwärter/ innen

Bild - Ausbildungsplätze zum 01.08.2011: Kreisinspektoranwärter/ innen

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde stellt zwei Auszubildende für den Beruf

Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung –
Public Administration“

ein.


Einstellungsvoraussetzungen:

  • Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Gesucht werden motivierte und engagierte Bewerber/innen, die Freude am Umgang mit Menschen haben und kundenorientiert denken
  • Interesse an rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemstellungen
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit


Auswahl:

Die in der Vorauswahl ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber müssen einen schriftlichen Einstellungstest absolvieren. Wer diese Hürde erfolgreich gemeistert hat, wird zu einem Auswahlgespräch in die Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde eingeladen. Dies ist der letzte Baustein im Auswahlverfahren.


Ausbildungsverlauf:

Der Vorbereitungsdienst als Beamtin/Beamter auf Widerruf dauert 3 Jahre.

Neben dem Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) Altenholz in Schleswig-Holstein wird das erworbene Wissen in den Praxismodulen in der Kreisverwaltung angewendet und vertieft.

Das Orientierungspraktikum in der Verwaltung dauert 2 Wochen. Darauf folgen 12 Monate fachtheoretische Studienzeit an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung. Anschließend wird im viermonatigen Wechsel die Ausbildung in der Praxis sowie als Studium in Altenholz fortgesetzt. Am Ende des Studiums wird eine Bachelorarbeit/ -thesis angefertigt.


Besoldung:

Anwärterbezüge in Höhe von zurzeit 970,81 € monatlich.


Die Bewerbungen sind zu richten an:

Kreises Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Stabsstelle 03
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

(04331-202-346; Frau Niemeyer)


Die Bewerbungen werden erbeten bis zum 30.08.2010 an obige Bewerbungsanschrift.


Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Abschrift oder Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • Ggf. Zeugnisse und Nachweise über Tätigkeiten seit der Schulentlassung
  • Telefonnummer für Rückfragen

Es wird keine Eingangsbestätigung erfolgen.


Hinweise:

Der Vorrang nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem Gleichstellungsgesetz findet bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung Berücksichtigung.


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